Laser blendet Autofahrer

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1000mw laserpointer

Am Samstagabend führte eine Streife um 22.30 Uhr auf der Bamenohler Straße in Finnentrop eine Verkehrsüberwachung durch. Hierbei konnten die Beamten feststellen, dass mehrmals aus einem geparkten Pkw in Höhe des Wasserkraftwerks am Ortsausgang von Bamenohl ein grünes Licht abstrahlte.

Leistungsstarke Laserpointer dienen militärischen Zwecken, zum Beispiel als Notsignale auf See. Die Polizei warnt ausdrücklich vor missbräuchlicher Benutzung. Leistungsstarke Laserpointer haben eine enorme Lichtleistung und eine Blendwirkung über eine Distanz von mehreren Kilometern. Sie sind gefährlich für das menschliche Auge und können selbst bei kurzer Blendung eine Netzhautschädigung verursachen. In einigen Ländern sind Laserpointer oberhalb einer geringen Leistung bereits verboten bzw. fallen unter das Waffengesetz.

Die Jugendlichen wurden über die Gefahren, die von den Strahlen eines Laserpointers ausgehen, wenn sie auf die Linse des menschlichen Auges treffen, belehrt. Sie zeigten sich wenig einsichtig, verstauten jedoch den erst einmal in einer mitgeführten Tasche. Kurze Zeit später meldete ein Lokführer einer eingefahrenen S-Bahn aus Leipzig, den Einsatz eines Laserpointers auf seinen Zug. Der Lokführer laserpointer 5000mw wurde dabei zum Glück nicht direkt von dem Laserstrahl getroffen. Eine sofortige Absuche nach den Tätern, ließ die Bundespolizisten wieder auf die Gruppe der Jugendlichen treffen. Dieses Mal gab es aber nicht nur eine Belehrung. Der Laserpointer wurde sichergestellt und die Personalien der Jugendlichen wurden aufgenommen. Inwieweit sich die Jugendlichen strafbar gemacht haben ermittelt nun die Bundespolizeiinspektion Magdeburg. Erst im März diesen Jahres wurden in Magdeburg zwei Jugendliche wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und wegen Körperverletzung beanzeigt, weil sie mit einem Laserpointer auf einen einfahrenden Zug leuchteten.

Der Lichtstrahl stammte offensichtlich von einem laserpointer 200mw und wurde in den Nachthimmel, zum Waldrand aber auch auf die Fahrbahn gerichtet. Da dort sporadisch Fahrzeugverkehr unterwegs war, konnte eine kurzzeitige Blendung von Verkehrsteilnehmern zumindest nicht ausgeschlossen werden. Der 36-jährige Fahrzeugführer aus Olpe wurde überprüft und räumte auch ein, den laserpointer grün benutzt zu haben. Er habe den Laser neu und ihn nur ausprobieren wollen. Eine Blendung von Verkehrsteilnehmern habe er nicht beabsichtigt. Das leistungsstarke Gerät wurde sichergestellt und den Nutzer erwartet eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

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